Einlagensicherung
Die Einlagensicherung gewährleistet eine garantierte Regelung für Spareinlagen von Kontoinhabern (natürlichen Personen), wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Diese Regelung garantiert, dass Spareinlagen bis zu einem Betrag von EUR 100.000 pro Kontoinhaber und Bank, ungeachtet der Anzahl ihrer Konten bei der Bank, gesichert sind.
Alle Sparprodukte der Amsterdam Trade Bank fallen unter die Niederländische Einlagensicherung (Depositogarantiestelsel).
Falls ein Kontoinhaber (natürliche Person) über mehrere Sparkonten (Tagesgeldkonto und Festgeldkonten) bei einer Bank verfügt, werden alle Salden der jeweiligen Konten zusammengerechnet. Wenn eine Person Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos ist und zugleich ein Einzelkonto auf seinen Namen führt, dann fallen 50% der Einlagen des Gemeinschaftskontos unter den Betrag der Einlagensicherung dieser Person. Danach kann die Person ausrechnen, welcher Betrag noch aus dem maximalen Betrag der garantierten Einlagensicherung von EUR 100.000 für das Einzelkonto berücksichtigt werden kann.
Für die Berechnung des garantierten Betrages müssen die aufgebauten Zinsen bis zum Tag der Zahlungsunfähigkeitserklärung mitgerechnet werden. Falls die Gesamtsumme den Betrag von EUR 100.000 unterschreitet, werden die Einlagen zu 100% entschädigt.
Mehr Informationen über die Dauer der Einlagensicherungsregelung finden Sie in dem Pressebericht (engl.Fassung) der Niederländischen Zentralbank.
Haben Sie weitere Fragen zu dem Bereich der Einlagensicherung in den Niederlanden, verweisen wir Sie gerne auf die Webseite der Niederländischen Zentralbank (DNB),www.dnb.nl.
Wahrung von Datenschutz
Die der Amsterdam Trade Bank zur Verfügung gestellten Personendaten dienen der Bearbeitung Ihrer Kontoeröffnungsantrages und der Kontoführung. Die Bank behandelt die Personendaten absolut vertraulich und leitet diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, dass die Bank durch eine gesetzliche Bestimmung dazu verpflichtet ist, z.B. auf Anfrage der Steuerbehörden, bei Strafverfahren und Terrorbekämpfung.
Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Datenschutz verweisen wir Sie auf die Rubrik der 'Steuerfragen und rechtlichen Grundlagen'.