Bankenkodex

Einführung des Bankenkodex der Amsterdam Trade Bank 

Der niederländische Bankenkodex, aufgestellt durch die Niederländische Bankenvereinigung trat am 1. Januar 2010 in Kraft. In diesem Kodex werden neben den Interessen des Kunden, die in den Vordergrund gestellt werden auch die Grundsätze des Risikomanagements, der Revision und Staatsführung sowie der Entschädigung geregelt. Der Bankenkodex ist auf jede Bank anwendbar, die eine Bankenlizenz besitzt. Abweichende Prinzipien des Bankenkodex sind erlaubt, soweit entsprechende Gründe diese Abweichung belegen. Die Einführung des Bankenkodex wird im Jahresbericht 2010 der Amsterdam Trade Bank dargelegt.

Die Amsterdam Trade Bank hat seit 2009 an der Einführung der Grundsätze des Bankenkodex gearbeitet. Viele dieser Themen entsprechen bereits den Normen der ATB. Der Aufsichtsrat wurde in die weitere Ausarbeitung der Bankenkodexumsetzung einbezogen.

Unternehmensführung 

Der Gesellschaftsvertrag der Bank und die Aufstellung des Vorstandes und Aufsichtrates wurden 2010 dem Bankcode und den Bestimmungen des Kodex der Unternehmensführung angepasst. Des Weiteren wurde die Aufstellung des Prüfungsausschusses überarbeitet. Letztendlich wurden zwei weitere Ausschüsse, Risikokomitee und Compliance sowie der Nominierungs- und Vergütungsausschuss eingerichtet, um die Richtlinien des Bankenkodex weiterhin zu verfolgen.

Der Aufsichtsrat setzt sich in der Form zusammen, dass die entwickelten Bedingungen die Erfüllung der Aufgaben angemessen sicherstellen. Diese Konditionen zeigen sich in Anerkennung, Kollegialität, Unabhängigkeit und Vielfalt.

Drei Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Alfa Group zugeordnet, dem eigentlichen Gesellschafter der Bank. Einer der Mitglieder ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bankdirektion der Amsterdam Trade Bank. Die zwei anderen sind unabhängige Mitglieder.
Die Zielvorgabe für Ende 2011 ist, dass drei Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig sein werden vom eigentlichen Aufsichtsrat, inklusiv des Vorsitzenden.

Die Geschäftsleitung besitzt umfassende Erfahrung im Finanzsektor und weitgehende Kenntnisse der gesellschaftlichen Aufgaben der Bank sowie der Interessen aller Beteiligten. 

Kundeninteresse steht im Mittelpunkt

Das Interesse der Kunden in den Mittelpunkt zu stellen, ist schon immer ein Anliegen der ATB gewesen. Unsere Zielsetzung ist daraufhin ausgerichtet, die Interessen des Kunden im Rahmen unserer Dienstleistungen stets zu berücksichtigen. Die Einführung der Empfehlung des Bankenkodex ist Anlaß gewesen, um dieses Verantwortungsbewusstsein nochmals bei allen Mitarbeitern deutlich zu machen. Diese Maßgabe gilt sowohl für bereits geltende Produkte und Dienste als auch bei der Feststellung aktueller und zukünftiger Bedürfnisse unserer Kunden. Bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste werden die Interessen des Kunden gleichermaßen sorgfältig berücksichtigt.

Wir legen grossen Wert auf die Meinung unserer Kunden, selbst wenn die Aussage in Form einer Beschwerde an uns gerichtet wird. Auf diese Weise wird uns ermöglicht, die durch Kunden gewünschten Verbesserungen im Rahmen unserer Dienstleistung umzusetzen. Unser Streben ist es, die ATB als zuverlässiges und kundenfreundliches Unternehmen darzustellen und diese Anerkennung als Grundlage für weitere Entwicklungen der Bank zu formen.
  
ATB findet es besonders wichtig, um heutige und zukünftige Kunden auf genaue und transparente Weise über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Das zeigt sich auch bei aktuellen Informationen über Produkte, Zinssätze und Informationen über die Bank auf der Internetseite. Durch Bekanntgabe der direkten Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter wird dazu beigetragen, dass die Kontaktaufnahme des Kunden bei der Bank erleichtert wird.

ATB investiert in permanente Fortbildung ihrer Mitarbeiter, um die Bedürnisse anspruchsvoller und flexibler Dienstleistung sicherzustellen, um den Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden gerecht zu werden. 

Risikomanagement

Im ersten Quartal 2011 hat der Aufsichtsrat die Risikobereitschaft der Bank bestätigt. Die Berichterstattung über die tatsächlichen Risiken erfolgt durch ein ‚risk appetite dashboard’ und wird vom Vorstand vierteljährlich beurteilt. Der Aufsichtsrat untersucht nachträglich die Risikobereitschaft. Im Jahr 2010 hat der Aufsichtsrat beschlossen, ein eigenes Komitee für Risiko und Compliance einzurichten. Die Risikopolitik und das ‚risk appetite dashboard’ sind Gegenstand regelmäßiger Diskussion in diesem Gremium. Nach einer Sitzung des Risiko- und Compliance Komitees berichtet der Vorsitzende des Komitees dem Aufsichtsrat über die Überlegungen, Empfehlungen und Beschlüsse. Einmal im Jahr werden die Grundsätze der Risikobereitschaft gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert und überarbeitet. 

Moral und ethische Erklärung 

Jedes Mitglied der Geschäftsleitung hat folgende moralische und ethische Erklärung unterzeichnet:

„Ich erkläre hiermit, dass ich meine Funktion als Geschäftsführer der Amsterdam Trade Bank N.V. (‚das Unternehmen’) mit Sorgfalt und Integrität ausführen werde. Ich werde alle geschäftlich bezogenen Interessen sorgfältig abwägen, insbesondere die der Kunden, der Anteilseigner, der Mitarbeiter und die Gesellschaft, in der das Unternehmen agiert. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte setze ich die Interessen des Kunden an erster Stelle und halte die Kunden so gut es geht auf dem Laufenden. Ich werde die gesetzlichen Vorschriften, Bestimmungen und Verhaltenskodex befolgen, die für mich als Geschäftsführer des Unternehmens anwendbar sind. Ich werde alle Angelegenheiten, die mir anvertraut werden vertraulich behandeln. Ich wende meine Bankerfahrungen im Interesse des Kunden an. Ich werde transparent und in einem überprüfbaren Verhalten arbeiten und ich kenne meine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Ich werde mich bemühen, das Vertrauen in das Bankwesen zu wahren und zu fördern. Ich werde dadurch meinen Beruf im Bankgeschäft aufrecht halten. 

Permanente Fortbildung 

Im Juni 2010, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und die Mitglieder der Geschäftleitung einen Tag an einer Fortbildung teilgenommen, die durch eine externe Agentur ermöglicht wurde, bei der sachdienliche Themen wie Betriebsführung, regelnde Berichterstattung und rechtliche Rahmenbedienungen, Risikomanagement und Finanzberichterstattung diskutiert wurden. Im Mai 2011, haben die Mitglieder vom Aufsichtsrat und die Mitglieder der Geschäftleitung an einer weiteren Präsentation teilgenommen, die wiederum von einer externen Agentur gehalten wurde, bezogen auf das gewünschte Profil des Aufsichtsrates sowie die Anforderungen und Voraussetzungen, dieser Aufgabe zu entsprechen, definiert durch die Aufsichtsbehörde und Gesellschaft.

Das Weiterbildungsprogramm, das die Fachkompetenz der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats aufrecht hält und erweitert, wird im Herbst 2011 fortgesetzt. 

Vergütungsgrundsätze 

Im Februar 2011 wurde eine neue Richtlinie der Entgeltfortzahlung aufgestellt und besprochen durch die Vergütungs- und Aufstellungskommission. Die Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit dem Bankenkodex und der Vergütungsgrundsätze durch die niederländische Zentralbank (DNB) und der niederländischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (AFM) entworfen sowie am 1. April 2011 durch den Aufsichtsrat verabschiedet.

Die Vergütungs- und Aufstellungskommission ist verantwortlich für die Festlegung der (variablen) Vergütung des Vorstandes und für die Festlegung des variablen Vergütungssystems der Mitarbeiter sowie des Vorstandes der Bank. 

Wirtschaftsprüfung 

Die Amsterdam Trade Bank erfüllt alle Bestimmungen des Bankenkodex die sich auf den Bereich der Wirtschaftsprüfung beziehen. Es wurde eine unabhängige Abteilung innerbetriebliche Wirtschaftsprüfung eingerichtet, die direkt an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss berichtet. Sowohl der Abteilungsleiter für innerbetriebliche Wirtschaftsprüfung als auch der externe Wirtschaftsprüfer der Bank sind bei den Treffen des Prüfungsausschusses anwesend.

Es finden jährliche Beratungen zwischen der niederländischen Zentralbank sowie den externen und internen Wirtschaftsprüfern statt hinsichtlich der Prüfungspläne, gemeinsamer Risikoanalysen sowie entsprechender Feststellungen.

Amsterdam, Juni 2011

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